3MAT GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 3MAT GmbH, Birkenhain 23, 69250 Schönau

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 3MAT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Webentwicklung, digitales Marketing und Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zu Mehrkosten führen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und laufende Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Websites, Designs, Texte, Software) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Vorbestehende Werkzeuge, Frameworks und Bibliotheken des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschutzverträgen (Support, Marketing-Betreuung) gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Schönau. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026

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